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SucheErgebnisse:Beseitigt ein Mieter eigenmächtig Mietmängel, ohne den Vermieter vorher in Verzug zu versetzen, hat er keinen diesbezüglichen Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Vermieter (vgl. Bundesgerichtshof, Az: VIII ZR 222/06, Urteil vom 16.01.2008). |
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