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Juli 2010
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SucheErgebnisse:Erwirbt man eine vermietete Immobilie in der Zwangsversteigerung, so haftet man für die Erstattung der Investitionen des Mieters, wenn man das Mietverhältnis nach § 57a ZVG außerordentlich kündigt (BGH, Urteil vom 29.04.2009, Az.: XII ZR 66/07). |
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