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SucheErgebnisse:Ein Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters kann auch auf ein Vergleichsgutachten einer nach Größe und Ausstattung ähnlichen Mietwohnung gestützt werden (BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az.: VIII ZR 122/09). Ein solches „Typengutachten“ erfüllt die formalen Voraussetzungen zum Nachweis einer ortsüblichen Vergleichsmiete. Ein Vermieter kann ein Mieterhöhungsverlangen auf den Mietspiegel einer Nachbarstadt stützen, wenn es für die eigene Stadt keinen Mietspiegel gibt und das Mietniveau der Städte identisch ist (BGH, Urteil vom 16.06.2010, Az.: VIII ZR 99/09). Zur Bestimmung einer ortsüblichen Vergleichsmiete reicht in der Regel ein einfacher Mietspiegel aus. Ein Mieterhöhungsverlangen ist trotz der Nichtangabe von erhaltenen öffentlichen Förderungsmitteln für die Wohnung wirksam, wenn diese für Instandsetzungsarbeiten der vermieteten Wohnung verwendet wurden (BGH, Urteil vom 19.01.2011, Az: VIII ZR 87/10). |
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