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SucheErgebnisse:Bis wann muss ich kündigen, damit der Monat bei der Kündigungsfrist mitzählt?“, werden wir immer wieder von Mietern gefragt. Auch wenn man es kaum glauben mag: Zahlt ein Mieter dem Vermieter die Prozesskosten aus einem früheren Räumungsprozess wegen Mietzahlungsverzug nicht, so kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter nicht aus diesem Grunde kündigen (BGH, Urteil vom 14.07.2010, Az: VIII ZR 267/09). Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs stellt das Verhalten des Mieters kein erhebliches Fehlverhalten dar, welches den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. In einem Eigenbedarfskündigungsschreiben eines Vermieters muss lediglich die Person genannt werden für die die Wohnung benötigt wird sowie das Wohnungserlangungsinteresse dieser Person (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 317/10). |
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