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SucheErgebnisse:„Bis wann muss ich kündigen, damit der Monat bei der Kündigungsfrist mitzählt?“, werden wir immer wieder von Mietern gefragt. Auch wenn man es kaum glauben mag: Die Antwort ist nicht immer leicht, weil noch nicht alle juristischen Details höchstrichterlich geklärt sind................... Zahlt ein hilfsbedürftiger Mieter seine Miete nicht pünktlich, so kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses unter diesen Bedingungen nicht weiter zumutbar ist. Hierbei wird dem Mieter ein Verschulden einer Sozialbehörde zugerechnet, die den Mietzins bzw. die Rückstände tragen sollte. Dies entlastet den Mieter nicht von seiner eigenen Zahlungsverpflichtung (LG Berlin, Urteil vom 09.02.2010, Az: 67 T 18/10). |
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