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September 2010
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SucheErgebnisse:Beabsichtigt der Vermieter, eine bisher vorhandene Lücke bei der Erfassung des Wärmeverbrauchs in einer vermieteten Wohnung durch die Installation eines zusätzlichen Messgerätes zu schließen, hat der Mieter dies nach § 4 Abs. 2 Halbs. 2 HeizkostenVO zu dulden (BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az: VIII ZR 170/09). Der Mieter kann dem Vermieter bzw. den von ihm beauftragten Handwerkern nicht den Zutritt zur Wohnung verwehren. |
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