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September 2010
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SucheErgebnisse:Gesetzliche Regelungen Gesetzliche Regelungen über die Kaution finden Sie in den §§ 551 und 566a BGB (früher § 550b BGB). Diese Paragraphen regeln die Mietkaution für Wohnungsmietverhältnisse. Sollten innerhalb Ihres Mietvertrages abweichende, zu Ihrem Nachteil als Miete vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sein die vom Gesetz abweichen, so sind diese Vereinbarungen unwirksam. Diese Regelungen wurden 1983 in das BGB aufgenommen. |
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