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SucheErgebnisse:Die Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen sind oftmals für Mieter nicht nachvollziehbar. Dies liegt häufig einerseits daran, dass diese in formaler Hinsicht nicht prüffähig sind, andererseits wurden Kosten auf die Mieter umgelegt, welche überhaupt nicht umlagefähig sind. Vielfache Streitpunkte sind dabei oftmals die Heizkosten. Die nachfolgende Zusammenstellung von gerichtlichen Entscheidungen sollen einen kurzen Überblick über das Thema Heizkostenabrechnungen geben. Der Heizenergieverbrauch Ihres Gebäudes So funktioniert´s: Berechnen Sie Ihren Vergleichswert, indem Sie den Heizenergieverbrauch (kW/h) des gesamten Gebäudes (1) durch die Gebäudefläche (m²) (2) teilen. Diesen Vergleichswert (3) können Sie in der unten stehenden Tabelle einordnen. Die Angaben (1) und (2) entnehmen Sie Ihrer Heikostenabrechnung: Ein Vermieter darf die Heizkosten gegenüber dem Mieter nur nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen (sog. Leistungsprinzip). Eine Heizkostenabrechnung des Vermieters nach dem sog. Abflussprinzip (Vorauszahlungen des Vermieters an das Versorgungsunternehmen) entspricht nicht der Heizkostenverordnung und ist unzulässig (BGH, Urteil vom 01.02.2012, Az: VIII ZR 156/11). |
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