VermietertestNeue Artikel
Blog-News
Wer ist online?
|
SucheErgebnisse:Zahlt ein Mieter über mindestens 3 Monate keine Miete, so kann der Vermieter die Grundversorgungsleistungen (Wasserversorgung und Stromversorgung) einstellen (Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 06.07.2009, Az: 7 C 131/09). Der Vermieter muss jedoch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und darf nicht alle Grundversorgungsleistungen zugleich einstellen. |
NavigationSuchenForum - Top
Bookmarks/FacebookWetter |