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SucheErgebnisse:Die Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht als Gesamtschuldner für die Trinkwasser- und Abwasserrechnungen einzelner Wohnungseigentümer, da diese jeweils einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen haben (BGH, Urteil vom 20.01.2010, Az.: VIII ZR 329/08). |
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