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Juli 2010
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SucheErgebnisse:Vorsicht! Eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel in einem Mietvertrag kann von dem Vermieter in der Weise umgangen werden, indem er mit dem Mieter eine Individualvereinbarung hinsichtlich der „ausstehenden“ Schönheitsreparaturen trifft. Diese Individualvereinbarung kann in einem Wohnungsübergabeprotokoll oder einer Endrenovierungsklausel getroffen werden. |
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