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Neuer Balkon: Mieterhöhung für die Modernisierung unzumutbarFührt eine geplante Modernisierungsmaßnahme letztlich zu einer unverhältnismäßigen Mieterhöhung, muss der Mieter die Baumaßnahme nicht dulden (AG Wiesbaden 93 C 4042/01-20).Der Balkonanbau sollte an der Rückfront des Mietshauses nach... Gesetzliche Regelungen Gesetzliche Regelungen über die Kaution finden Sie in den §§ 551 und 566a BGB (früher § 550b BGB). Diese Paragraphen regeln die Mietkaution für Wohnungsmietverhältnisse. Sollten innerhalb Ihres Mietvertrages abweichende, zu Ihrem Nachteil als Miete vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sein die vom Gesetz abweichen, so sind diese Vereinbarungen unwirksam. Diese Regelungen wurden 1983 in das BGB aufgenommen. Der Vermieter muss im Rahmen der Bewirtschaftung des Mietobjekts das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, d.h. die von den Mietern zu tragenden Nebenkosten müssen in einem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis liegen. Machen Mieter geltend, dass der Vermieter unwirtschaftlich handelt, tragen sie die Beweis- und Darlegungslast für ihre Behauptung (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 340/10). |
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