VermietertestNeue Artikel
Blog-NewsKalender
Juli 2010
Social BookmarksWer ist online?
|
SucheErgebnisse:In einer Betriebskostenabrechnung dürfen Frisch- und Schmutzwasser durch den Vermieter einheitlich abgerechnet werden, wenn der Schmutzwasserverbrauch anhand des Frischwasserzählers bestimmt wird (BGH, Urteil vom 15.07.2009, Az.: VIII ZR 340/08). |
NavigationSuchenForum - Top
Wetter |