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Juli 2010
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SucheErgebnisse:Nimmt ein Mieter Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung, so darf er sich Kopien derselben fertigen. Technisch ist jede Möglichkeit der Kopiefertigung erlaubt, solange die Belege hierbei nicht beschädigt werden (AG München, Urteil vom 21.09.2009, Az.: 412 C 34593/08). Der Mieter kann z.B. einzelne Belege abfotografieren, ohne gegenüber dem Vermieter mitteilen zu müssen, wieso er gerade diese Kopie fertigt. |
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