VermietertestNeue Artikel
Blog-NewsKalender
Juli 2010
Social BookmarksWer ist online?
|
SucheErgebnisse:Nach § 46 1 S. 2 WEG muss eine Klage gegen einen WEG-Beschluss innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben und innerhalb von 2 Monaten nach Beschlussfassung begründet werden. Diese gesetzlichen Fristen können auch durch ein Gericht nicht verlängert werden (BGH, Urteil vom 02.10.2009, Az.: V ZR 235/08). |
NavigationSuchenForum - Top
Wetter |