• Startseite
  • Informationen
  • Kommunikation
  • Downloads
  • Statistik
Willkommen, Gast!   de

Vermietertest

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Neue Artikel

Ein Vermieter kann die Betriebskostenvorauszahlungen nicht wirksam erhöhen, wenn die Be...
Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wech...
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann sich als Wohnraumvermieter für ein...
Zahlt ein Mieter keine Miete und ist er für den Vermieter nicht erreichbar (verschwunde...
Als Mieter darf man in der Regel in einer Mietwohnung nur Kleintiere halten. Zu Kleinti...
Ein Vermieter kann den Austausch beschädigter Namensschilder bzw. die Anbringung von ne...
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernom...

Wer ist online?

Klappen

 QR Code Rechtsanwälte Kotz

 Onlinerechtsberatung

Forum - Kaution anhalten + Malerrechnung anrechnen ?

Kimi (Gast)
Kaution anhalten + Malerrechnung anrechnen ?
# 1 Zum Seitenanfang
Wir sind zwei ausländische Studenten und haben 2 Jahre in Deutschland studiert. Wir haben unsere Studium beendigt und ziehen jetzt zurück im Ausland für unsere erste Arbeit.
Wir wollten unsere Wohnungabgabe machen aber der Vermieter meint dass die Wohnung nicht fachgerecht gestrichen ist. Wir haben nur eine Anstrich auf die Wände und Decke gestrichen. Es ist sauber aber nicht sehr professionell. Wir verstehen dass der Vermieter es vielleicht nicht genügend findet, leider können wir nicht länger in Deutschland bleiben um weiter zu streichen.
 
Jetzt sagt der Vermieter dass er die Wohnung nicht abnehmen kann. Wir bezahlen jetzt noch bis zum 1. Juli (wegen die Kündigungsfrist). Bevor diese Zeitpunkt verlangt der Vermieter, dass wir die Wohnung fachgerecht anstreichen (lassen). Falls wir das nicht machen haltet er die Kaution an und müssen wir dazu auch noch die Mahlerarbeiten bezahlen (er hat gesagt dass er die Rechnung senden würde). Ist dass normal ? Normalerwiese bezahlen wir doch eine Kaution um solche Probleme zu vermeiden.
 
Wir haben einen Malerfirma um einen Kostenvoranschlag gebietet. Es würde 1400€ kosten um die ganze Malerarbeiten (Wände und Decke mahlen, Türe und Fenster nachstreichen...). Das ist 100€ weniger als unsere Kaution. Wir könnte die Wohnung professionell anstreichen lassen aber, da der Vermieter sehr anspruchsvoll ist, weiss man noch nicht ob wir die Kaution danach zurück bekommen. Dabei ist es auch nicht so einfach weil wir im Ausland sind.
 
Die Frage lautet dann : Was passiert wenn wir jetzt die Firma nicht fragen um die Malerarbeiten zu machen? Kann der Vermieter mehr Geld verlangen als die Kaution?
Wenn der Vermieter die Mahlerarbeiten machen lässt und der Rechnung ist höher als unsere Kaution (oder er findet dabei noch andere Schaden die wir bezahlen müssen), darf er die Kaution anhalten und dazu noch weiteres Geld verlangen?
 
Kann mir hier jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Kimi
Bild 06.05.2010, 10:31

Direkt antworten



:D :( I) :) :O ;) :-* :(!

 Onlinerechtsberatung

Rechtsanwälte Kotz Siegen

Suchen

Forum - Top

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Es geht um die Kündigung einer Wohnung.Folgender Fal...
Hallo Zusammen, ich bin im September letztes Jahr zu meinem Freund gezogen. Dieses habe...
Hallo guten morgen, meine Frage: Ich hatte ein Haus 4 Jahre an einen Angehörigen der US...
Guten Tag ich wohne derzeit in einer WG mit einer Freundin, Wir beide haben uns dazu en...
Die vorige Frage zu der Steigerung der NK von -6 auf 366 kam von mir, aber der Sachverh...
Guten morgen, ich hab bei dem Einzug in meine Wohnung die Türrahmen in der Wohnung gest...
Guten morgen, in meinem Mietvertrag wird mir die Gartennutzung untersagt. Ich wohne in ...
Guten Tag, von dem letzten auf dieses Jahr hat sich meine NK-Abrechung von -6 auf 366 E...
der Faktor kann sich nicht änder,nur wenn ein neuer Heizkörper reinkommt

Kontakt

Kontaktformular

Mietminderung

Klappen

Mietminderung 2010

RSS-Feed-Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

Bookmarks/Facebook

Wetter

Mietrechtsfragen und Begriffe von A-Z erklärt:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z