VermietertestNeue Artikel
Blog-News
Wer ist online?
|
Forum - Nachforderung der NK zulässig? Wie lange danach?
Nachforderung der NK zulässig? Wie lange danach?
Zusatz zu Steigerung der NK
Die vorige Frage zu der Steigerung der NK von -6 auf 366 kam von mir, aber der Sachverhalt ist nun ein anderer. Daher habe ich noch mal ein neues Thema mit einer hoffentlich einfachen und präzisen Frage. Die Hausverwaltung hat sich nun zu der Steigerung geäußert. Sie sagen, dass Sie sich im Vorjahr geirrt haben, und dass ich nun statt 366 ca. 600 Euro nachzahlen soll. Abschluss des Zeitraums ist 31.12.2010. Letztes Jahr habe ich die Rechnung im Juni erhalten. Nun, im März 2012, wollen sie mir also noch mal für 2010 240 Euro abknöpfen. Muss ich die zahlen? |
NavigationSuchenForum - Top
Bookmarks/FacebookWetter |