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Mietrechtsfragen - verständlich erklärt

Mietrechtsfragen verständlich erklärt....................

Blog anzeigen | 25.01.2013, 21:14 | von RAKotz

Cossima

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Auszug aus der Wohnung nach häuslicher Gewalt

Nach häuslicher Gewalt habe ich die Wohnung verlassen. In die Wohnung kann ich nicht mehr zurück, da ich wahnsinnige Angst von meinem Mann habe. Jetzt fordert der Vermieter von mir die Hälfte der Miete. Wir beide beziehen HartzIV. Ich bekomme von der ARGE keine Auskunft wieviel Miete an meinen Mann bezahlt wird. Die Forderung, die der Vermieter an mich gestellt hat, ist nicht stimmig, da wir vor meiner Flucht die Miete gekürzt haben. Ist der Vermieter berechtigt von mir die Hälfte der Miete zu verlangen? Mein Mann hat meinen Auszug verursacht.

Biggi80687

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Auszug aus der Wohnung am 17.7.2010

Ich ziehe um 17.7.2010 um, wohne im 3. Stock ohne Aufzug und dazu kommt erschwerlich,

dass die Hausverwaltg. sich weigert, die Pfosten, die vorne an der Einfahrt sind, an dem

Tag zu entfernen, hinzu kommt noch, das ein Gerüst aufgestellt wird am 5.7.2010.

Das Umzugsunternehmen kann nicht vor das Haus fahren, da ich auf dem Hinterhof

wohne. Ich weiss nicht, wie die mit meinen Möbeln da durch kommen sollen. Da wie

gesagt, die Pfosten im Weg sind und dazu noch das Gerüst.

Gibt es eine Möglichkeit, die Hausverwaltung dass die Hausverwaltung verpflichtet ist,

zu gewährleisten, dass ich barrierefrei ausziehen kann.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

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