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nächtliche Ruhestörungen – fristlose Kündigung des Mietvertrages

Ein Vermieter kann den Wohnraummietvertrag mit einem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser die nächtliche Ruhe der übrigen Mitmieter wiederholt stört und der Vermieter den Mieter zuvor abgemahnt hat (LG Berlin, Urteil vom 11.02.2010, Az: 67 S 382/09).

Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Wohnraummietvertrages durch den Vermieter liegt vor, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens des Mieters, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt vor allem dann vor, wenn ein Mieter den Hausfrieden aufgrund nächtlicher Ruhestörungen (z.B. Brüllen, Grölen, lautstarkes Zuschlagen von Türen, lautes Feiern, laute Musik, sehr laute Telefonate usw.) so nachhaltig stört, dass dem kündigenden Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Vor Ausspruch der Kündigung muss der Vermieter den Mieter jedoch in der Regel abgemahnt haben. In der Abmahnung muss genau beschrieben sein, welches Mieterverhalten vom Vermieter beanstandet wird.

Eine Abmahnung ist nur dann nicht erforderlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht, oder wenn eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses aus besonderen Gründen - unter Abwägung der beiderseitigen Interessen - gerechtfertigt ist. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden.

Die übrigen Mieter können bei wiederholten und erheblichen nächtlichen Ruhestörungen die Miete um 10 – 50 % mindern. 

23.01.2011, 14:52 von RAKotz | 9971 Aufrufe
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Kommentare

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PIEDRO (Gast) 18.04.2012, 21:27
Ruhestörung und Beleidigung durch Nachbarn, Mietminderung
Störenfried ist durch Räumungsvergleich noch einige Monate im Haus. Mietminderung geht weiter. Da sehr eingeschränkt und Angst vor neuen Beleidigungen, Wohnung fristlos gekündigt. Vermieter erkennt die Kündigung nicht an und kommt nicht zur Wohnungsübergabe. Was tun bei Auszug mit Schlüsselö und Protokoll?
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susi (Gast) 28.02.2012, 10:32
hallo.haben ein Problem über uns,da wohnt eine Polin die Ihre Wohnung untervermietet.bei Ihr wohnen bis zu 6 Personen aus Polen,die hier schwarz arbeiten.Dieses haben wir der Hausverwaltung mitgeteilt.die aber nix unternehmen.es geht sehr laut zu und wir haben schon drei mal die Polizei geholt,die aber nicht viel dagegen tun.
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safeya (Gast) 29.10.2011, 22:11
Ist man auch berechtigt als Mieter fristlos zu kündigen, bei permanenter Ruhestörung auf Grund unzureichendem Trittschall im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss eines Altbaus? Und zwar nach mehrmaliger Aufforderung durch den Mieter an den Vermieter diese Baumängel zu beheben, er sich aber auf Grund Geldmangels weigert?!
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