• Startseite
  • Informationen
  • Kommunikation
  • Downloads
  • Statistik
Willkommen, Gast!   de

Vermietertest

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Neue Artikel

Beleidigungen und üble Nachreden des Mieters sind Vertragsverletzungen, die den Vermiet...
Ein Verstoß gegen behördliche Vorschriften führt nicht automatisch zur Annahme eines Mi...
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage muss die anfallenden Heiz- und Warmwasserko...
Ein Vermieter darf die Heizkosten gegenüber dem Mieter nur nach dem tatsächlichen Verbr...
Erheblicher Lärm aus der Nachbarschaft ist ebenfalls als ein Mietmangel zu bewerten, wo...
Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung der Mietsache dem Vermieter als Eigentümer der...
Das Füttern von Vögeln ist in einem Mietshaus durch Mieter recht verbreitet. Mitmieter ...

Wer ist online?

Klappen

 QR Code Rechtsanwälte Kotz

 Onlinerechtsberatung

Wann ist eine Mietminderung bei Mietmängeln möglich?

Häufig treten im Laufe eines Wohnraummietverhältnisses, Mietmängel in der Mietwohnung auf.

Ein Mietmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Mietwohnung von dem Zustand, den Vermieter und Mieter bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart haben, zum Nachteil des Mieters abweicht. Neben einer Mietminderung kann der Mieter unter Umständen auch noch weitere Rechte gegenüber dem Vermieter geltend machen: z.B. Schadensersatzansprüche, Selbstbeseitigungsrechte und/oder Vorschussansprüche. Der Mieter ist in bestimmten Fällen sogar dazu berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Eine Mietminderung ist auch dann möglich, wenn der Mietsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt (z.B. die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, weicht um mehr als 10 % zum Nachteil des Mieters ab).

Die Mietminderung tritt bei Vorliegen eines Mietmangels „automatisch“ ein. Der Mieter muss den Vermieter lediglich unverzüglich darüber informieren, dass ein Mietmangel besteht. Er muss hierbei den bestehenden Mangel so genau beschreiben, dass der Vermieter in der Lage ist, den bestehenden Mangel nachzuvollziehen und entsprechende Reparatur- bzw. Überprüfungsmaßnahmen in Auftrag zu geben. Unterlässt der Mieter die Mangelanzeige, ist er nicht dazu berechtigt eine Mietminderung geltend zu machen, wenn der Vermieter infolge der fehlenden Mangelanzeige den Mietmangel nicht beseitigen konnte.

Nach dem Gesetzeswortlaut im Bürgerlichen Gesetzbuch mindert sich die Miete bei einer Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit (lediglich) angemessen. In der Praxis ist es üblich, eine Mietminderungsquote mit einem Prozentsatz anzugeben. Ein Mietmangel führt zu einer Mietminderung der Bruttomiete. Dies gilt sowohl für die Wohnraummiete als auch für die Gewerberaummiete. Das bedeutet, dass die Mietminderung zwar von der Bruttomiete berechnet wird, dass aber die Betriebskostenvorauszahlungen in vereinbarter Höhe mit in die Abrechnung eingestellt werden müssen.

Bei unerheblichen Mietmängeln besteht kein Recht zur Mietminderung. Ein unerheblicher Mietmangel ist in der Regel dann gegeben, wenn der Mangel leicht erkennbar ist und mit geringem Kostenaufwand beseitigt werden kann.

07.08.2011, 17:19 von RAKotz | 2342 Aufrufe
Bewertung: 1 2 3 4 5

Kommentare

Avatar
sannid (Gast) 10.08.2011, 18:59
achso ...ich wollt ma wissen ob ich die miete jetzt noch mindern kann oder nich,da ich heute die telefonnummer vom maler bekommen hab um nen termin zu vereinbaren......so wie so oft...mfg sandra
Avatar
sannid (Gast) 10.08.2011, 18:55
hallo !!!
bei uns kam vor einem jahr und neun monaten in der kueche wasser von der über uns liegenden wohnung durch.irgendeine leitung war da defekt.staendig habe ich hinterhertelefoniert wann denn der wasserschaden behoben wird.immer die antwort....der maler meldet sich bei ihnen .....dann wurde die wohnung leer gemacht...mieterin tot....auf jeden fall wurde die spülmaschine ausgebaut....natürlich nich ordnungsgemäß....und nun haben wir den zweiten wasserschaden.....und langsam hab ich auch absolut keine nerven mehr da ständig hinterherzurennen....lg sandra
Avatar

 Onlinerechtsberatung

Rechtsanwälte Kotz Siegen

Suchen

Forum - Top

Ich habe im Februar 2011 ein Einschreiben an meinen Vermieter geschickt, das meine Wohn...
ich habe noch nichts vom Strudel gehört.Die Firma Te3chem muß beweisen das Sie soviel W...
Wo Wohnen Sie? Wieviel m2? Miete kalt ?
Ja klar müßen Sie die Steuer Bezahlen. Der Vermieter muß auf jedenfall eine neue Abrech...
Hallo, meine Mutter 88-jährig lebt seit 12 Jahren mittels Mietvertrages in einer besche...
Vorher kundig machen !!!!!!!!!
Hallo, bei der diesjährigen Heizungs- und Warmwasserabrechnung 2010/2011 (techem) ist m...
Meinem Mieter habe ich mit der rechtlichen 9 monatigen Kuendigungsfrist gekuendigt. Es ...
Guten Abend,meine Mitbewohnerin und ich wollten uns einen Hund anschaffen. Im Mietvertr...

Kontakt

Kontaktformular

Mietminderung

Klappen

Mietminderung 2010

RSS-Feed-Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

Bookmarks/Facebook

Wetter

Mietrechtsfragen und Begriffe von A-Z erklärt:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z