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fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen nächtlicher Ruhestörungfristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen nächtlicher Ruhestörung Ein Vermieter kann den Wohnraummietvertrag mit einem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser aufgrund innerfamiliärer Streitigkeiten die nächtliche Ruhe der übrigen Mitmieter wiederholt stört und der Vermieter den Mieter zuvor abgemahnt hat (LG Berlin, Urteil vom 11.02.2010, Az: 67 S 382/09).
21.01.2011, 18:49 von RAKotz |
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