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Wohnwertverbesserung durch Mieter und MieterhöhungWohnwertverbesserung durch Mieter und Mieterhöhung Nimmt ein Mieter auf seine Kosten Wohnwertverbesserungen vor (z.B. Badsanierung, Heizungseinbau), so darf ein Vermieter diese bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nicht berücksichtigten (BGH, Urteil vom 07.07.2010, Az: VIII ZR 315/09). Die Mieter würden sonst die Wohnwertverbesserungen doppelt bezahlen.
07.07.2010, 20:12 von RAKotz |
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