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Wohnungsmiete – Samstag gilt hier nicht als WerktagWohnungsmiete – Samstag gilt hier nicht als Werktag Muss die Wohnungsmiete bis zum 3. Werktag eines Monats an den Vermieter gezahlt werden, gilt bei der Berechnung der Werktage für die Zahlungsfrist ein Samstag nicht als Werktag (BGH, Urteil vom 13.07.2010, Az: VIII ZR 129/09 und VIII ZR 291/09), da Bankinstitute an Samstagen nicht arbeiten.
13.07.2010, 19:50 von RAKotz |
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