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Wohnungseigentümerhaftung für die Wasserabrechnung der NachbarnWohnungseigentümerhaftung für die Wasserabrechnung der Nachbarn Die Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht als Gesamtschuldner für die Trinkwasser- und Abwasserrechnungen einzelner Wohnungseigentümer, da diese jeweils einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen haben (BGH, Urteil vom 20.01.2010, Az.: VIII ZR 329/08).
21.01.2010, 22:34 von RAKotz |
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