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Wasserverbrauch im unbewohnten HausWasserverbrauch im unbewohnten Haus Zeigen intakte Wasserzähler in einem unbewohnten Haus einen erhöhten Wasserverbrauch an, so darf dieser Wasserverbrauch als Grundlage für einen Gebührenbescheid verwendet werden (VG Koblenz, Az: 3 K 883/09.KO, Urteil vom 20.04.2010). Es muss insoweit nicht aufgeklärt werden, wie der Wasserverbrauch zustande kommt.
07.05.2010, 18:56 von RAKotz |
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