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Wäschetrocknen in Mietwohnung per Hausordnung untersagtWäschetrocknen in Mietwohnung per Hausordnung untersagt Eine Klausel in der Hausordnung, die ein Trocknen der Wäsche in der Wohnung generell untersagt ist unwirksam (LG Düsseldorf, Beschluss vom 18.04.2008, Az.: 21 T 38/08). Der Mieter muss jedoch dafür Sorge tragen, dass durch das Wäschetrocknen keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.
07.09.2009, 20:39 von RAKotz |
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