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Verweigerung der Untervermietung und Möglichkeit der fristlosen KündigungVerweigerung der Untervermietung und Möglichkeit der fristlosen Kündigung
Die Ausübung eines sich aus der unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung ergebenden außerordentlichen Kündigungsrechts nach § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ist rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn dem kündigenden Hauptmieter bekannt ist, dass ein Mietinteresse der benannten Untermieter nicht besteht (BGH, Urteil vom 11.11.2009, Az.: VIII ZR 294/08).
16.12.2009, 08:24 von RAKotz |
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