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Vermietung an Angehörige und Werbungskostenabzug für ImmobilieVermietung an Angehörige und Werbungskostenabzug für Immobilie Der Werbungskostenabzug kann einen Vermieter gestrichen werden, wenn er an einen Familienangehörigen vermietet und der vereinbarte Mietzins unter 56 % der ortsüblichen Miete liegt (FG Hessen, Urteil vom 17.11.2009, Az.: 5 K 3027/07). Es ist hierbei auch unerheblich, ob die Immobilie sanierungsbedürftig und deshalb der Mietzins so niedrig ist.
13.04.2010, 18:43 von RAKotz |
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