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Vermieterhaftung für Urheberrechtsverletzungen des Mieters?Vermieterhaftung für Urheberrechtsverletzungen des Mieters? Begeht ein Mieter Urheberrechtsverletzungen, so haftet der Vermieter hierfür nicht, wenn er beweisen kann, dass er die Urheberrechtsverletzungen nicht begangen hat (AG München, Urteil vom 15.02.2012, Az.: 142 C 10921/11). Läßt sich der Vermieter zudem im Mietvertrag versichern, dass der Mieter den Internetzugang nicht für illegale Zwecke nutzt, so hat er keine weitergehenden Prüfpflichten.
12.03.2012, 20:36 von RAKotz |
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