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Vermieter muss Wasserrohre in Mietwohnung nicht ständig überprüfenVermieter muss Wasserrohre in Mietwohnung nicht ständig überprüfen Ein Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Wasserrohre in einer/einem Mietwohnung/Mietshaus regelmäßig zu überprüfen. Erleidet ein Mieter durch ein undichtes Wasserrohr einen Schaden, so hat er gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ein undichtes Wasserrohr stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar (LG Duisburg, Urteil vom 18.05.2010, Az.: 13 S 58/10).
03.09.2010, 21:44 von RAKotz |
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