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Vermieter haftet für die Müllgebühren des MietersVermieter haftet für die Müllgebühren des Mieters Der Wohnungs-/Hauseigentümer ist für den auf seinem Grundstück befindlichen Abfall verantwortlich, selbst dann, wenn er die Wohnung oder das Haus vermietet hat (VG Neustadt, Urteil vom 14.06.2010, Az: 4 K 311/10.NW). Zahlt der Mieter die Abfallentsorgungskosten nicht, so haftet der Wohnungs-/Hauseigentümer. Der Wohnungs-/Hauseigentümer kann zivilrechtlich Rückgriff auf seinen Mieter nehmen.
15.07.2010, 20:52 von RAKotz |
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