
VermietertestNeue Artikel
Blog-News
Wer ist online?
|
Umlegung von Verwaltungskosten in einem GewerbemietvertragUmlegung von Verwaltungskosten in einem Gewerbemietvertrag Der Vermieter kann die Verwaltungskosten des Mietobjektes auf den gewerblichen Mieter im Rahmen des Ortsüblichen und Notwendigen umlegen. Wenn sich die Kosten im Rahmen des Ortsüblichen halten können sie von dem gewerblichen Mieter wenigstens im Groben abgeschätzt werden(BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az: XII ZR 112/09).
17.06.2011, 19:17 von RAKotz |
366 Aufrufe
Bewertung:
|
NavigationSuchenForum - Top
Bookmarks/FacebookWetter |