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Mietvertragskündigung bei unregelmäßiger MietzahlungMietvertragskündigung bei unregelmäßiger Mietzahlung
Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung (z.B. unregelmäßige Mietzahlung durch den Mieter) des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht (BGH, Urteil vom 28.11.2007, Az.: VIII ZR 145/07).
25.01.2010, 11:21 von RAKotz |
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