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Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Anspruch hierauf?Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – Anspruch hierauf? Ein ehemaliger Mieter hat gegenüber seinem Vermieter keinen Anspruch auf die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die über eine Quittung über die geleisteten Mietzahlungen hinausgeht (BGH, Urteil vom 30.09.2009, Az.: VIII ZR 238/08).
30.09.2009, 20:18 von RAKotz |
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