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Mietminderung wegen Luftgewehrbeschuss und TaubenkotMietminderung wegen Luftgewehrbeschuss und Taubenkot Wird eine Loggia eines Mieters durch unbekannte Dritte mit dem Luftgewehr oder einer Luftdruckpistole beschossen, so kann der Mieter den Mietzins entsprechend mindern. Im vorliegenden Fall um 5 %. Wird die vermietete Loggia durch Taubenkot verunreinigt, so kann der Mieter bis zur Installation von Taubenabwehrmaßnahmen den Mietzins um weitere 5 % mindern (AG München, Urteil vom 23.11.2009, Az.: 412 C 32850/08).
09.03.2010, 19:15 von RAKotz |
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