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Mietminderung bei unter Vorbehalt gezahlter MieteMietminderung bei unter Vorbehalt gezahlter Miete Zahlt ein gewerblicher Mieter die Miete wegen Mietmängeln unter Vorbehalt, so kann er auch später noch unter Vorbehalt gezahlte Mietzahlungen aufgrund von Mietminderungsansprüchen zurückfordern (LG Coburg, Urteil vom 23.06.2009, Az.: 23 O 416/08).
28.09.2009, 22:00 von RAKotz |
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