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Mieterhöhungsverlangen – formelle AnforderungenEin Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters kann auch auf ein Vergleichsgutachten einer nach Größe und Ausstattung ähnlichen Mietwohnung gestützt werden (BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az.: VIII ZR 122/09). Ein solches „Typengutachten“ erfüllt die formalen Voraussetzungen zum Nachweis einer ortsüblichen Vergleichsmiete.
19.05.2010, 23:38 von RAKotz |
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