
VermietertestNeue Artikel
Blog-News
Wer ist online?
|
Mieterhöhung bei öffentlich geförderten ImmobilienMieterhöhung bei öffentlich geförderten Immobilien
Werden Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters durch öffentliche Fördermittel in Form eines zinsverbilligten Darlehens gefördert, kann der Vermieter die Miete im Förderzeitraum nach § 558 BGB nur bis zu dem Betrag erhöhen, der sich nach Abzug der Zinsverbilligung von der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt (vgl. BGH 01.04.2009, Az.: VIII ZR 179/08).
19.06.2009, 18:04 von RAKotz |
1065 Aufrufe
Bewertung:
|
NavigationSuchenForum - Top
Bookmarks/FacebookWetter |