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Mieterhöhung bei öffentlich geförderten Immobilien

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Mieterhöhung bei öffentlich geförderten Immobilien

Mieterhöhung bei öffentlich geförderten Immobilien

 

Werden Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters durch öffentliche Fördermittel in Form eines zinsverbilligten Darlehens gefördert, kann der Vermieter die Miete im Förderzeitraum nach § 558 BGB nur bis zu dem Betrag erhöhen, der sich nach Abzug der Zinsverbilligung von der ortsüblichen Vergleichsmiete ergibt (vgl. BGH 01.04.2009, Az.: VIII ZR 179/08).

19.06.2009, 18:04 von RAKotz | 1065 Aufrufe
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