• Startseite
  • Informationen
  • Kommunikation
  • Downloads
  • Statistik
Willkommen, Gast!   de

Vermietertest

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Neue Artikel

Ein Vermieter kann die Betriebskostenvorauszahlungen nicht wirksam erhöhen, wenn die Be...
Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wech...
Eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann sich als Wohnraumvermieter für ein...
Zahlt ein Mieter keine Miete und ist er für den Vermieter nicht erreichbar (verschwunde...
Als Mieter darf man in der Regel in einer Mietwohnung nur Kleintiere halten. Zu Kleinti...
Ein Vermieter kann den Austausch beschädigter Namensschilder bzw. die Anbringung von ne...
Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernom...

Wer ist online?

Klappen

 QR Code Rechtsanwälte Kotz

 Onlinerechtsberatung

Mieteranspruch auf Wohnungsmodernisierung?

Seite drucken Als PDF exportieren

Mieteranspruch auf Wohnungsmodernisierung?

Mieteranspruch auf Wohnungsmodernisierung?

Der Vermieter ist - sofern die Mietvertragsparteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben - grundsätzlich nicht zur Wohnungsmodernisierung verpflichtet. Der Mieter hat auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.

Die Entscheidung eines Vermieters, die an den Mieter vermietete Wohnung während der Dauer des Mietverhältnisses im bisherigen vertragsgemäßen Zustand zu belassen und etwaige Investitionen erst nach Beendigung des Mietverhältnisses im Zusammenhang mit einer Neuvermietung vorzunehmen, hält sich im Rahmen der ihm als Eigentümer zustehenden Befugnis, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren. Vor diesem Hintergrund stellt es auch keine rechtsmissbräuchliche Ausnutzung eigener Rechte dar, dass wenn der Vermieter dem Mieter nicht gestattet, eine Heizungsanlage auf eigene Kosten in die Mietwohnung einzubauen (BGH, Urteil vom 14.09.2011, Az: VIII ZR 10/11).

28.11.2011, 20:48 von RAKotz | 487 Aufrufe
Bewertung: 1 2 3 4 5

 Onlinerechtsberatung

Rechtsanwälte Kotz Siegen

Suchen

Forum - Top

Hallo, ich brauche dringend Hilfe. Es geht um die Kündigung einer Wohnung.Folgender Fal...
Hallo Zusammen, ich bin im September letztes Jahr zu meinem Freund gezogen. Dieses habe...
Hallo guten morgen, meine Frage: Ich hatte ein Haus 4 Jahre an einen Angehörigen der US...
Guten Tag ich wohne derzeit in einer WG mit einer Freundin, Wir beide haben uns dazu en...
Die vorige Frage zu der Steigerung der NK von -6 auf 366 kam von mir, aber der Sachverh...
Guten morgen, ich hab bei dem Einzug in meine Wohnung die Türrahmen in der Wohnung gest...
Guten morgen, in meinem Mietvertrag wird mir die Gartennutzung untersagt. Ich wohne in ...
Guten Tag, von dem letzten auf dieses Jahr hat sich meine NK-Abrechung von -6 auf 366 E...
der Faktor kann sich nicht änder,nur wenn ein neuer Heizkörper reinkommt

Kontakt

Kontaktformular

Mietminderung

Klappen

Mietminderung 2010

RSS-Feed-Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

Bookmarks/Facebook

Wetter

Mietrechtsfragen und Begriffe von A-Z erklärt:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z