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Mieter muss nicht Dauerlüften um Schimmelbefall zu vermeidenMieter muss nicht Dauerlüften um Schimmelbefall zu vermeiden Muss ein Mieter Dauerlüften um eine erhebliche Schimmelbildung in der Wohnung zu verhindern, stellt dies einen erheblichen Wohnungsmangel dar, der eine Mietminderung in Höhe von 100 % rechtfertigt (AG München, Urteil vom 11.06.2010, Az: 412 C 11503/09). Zweimaliges Lüften am Tag ist im Rahmen des üblichen. Muss ein Mieter häufiger Lüften stellt dies eine erhebliche Beeinträchtigung und einen erheblichen Mietmangel dar.
06.09.2010, 20:20 von RAKotz |
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