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Kündigung von MehrpersonenmietvertragSind mehrere Personen Mieter oder Vermieter, so ist die Kündigung in der Regel nur wirksam, wenn sie auch die Unterschrift aller Vertragspartner trägt. Umgekehrt muss eine Kündigung auch an alle Personen adressiert sein, wenn auf der anderen Vertragsseite mehrere Personen stehen.
03.05.2009, 16:45 von RAKotz |
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