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Endrenovierungsklausel unwirksam – Kostenerstattungsanspruch des MietersEndrenovierungsklausel unwirksam – Kostenerstattungsanspruch des Mieters
Renoviert ein Mieter aufgrund einer unwirksamen Endrenovierungsklausel -Schönheitsreparaturenklausel bei Auszug die Mietwohnung, so hat er einen diesbezüglichen Kostenerstattungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegenüber dem Vermieter (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.09, Az.: VIII ZR 302/07).
27.05.2009, 21:58 von RAKotz |
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