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Eigenbedarfskündigung – Inhalt des KündigungsschreibensEigenbedarfskündigung – Inhalt des Kündigungsschreibens In einem Eigenbedarfskündigungsschreiben eines Vermieters muss lediglich die Person genannt werden für die die Wohnung benötigt wird sowie das Wohnungserlangungsinteresse dieser Person (BGH, Urteil vom 06.07.2011, Az: VIII ZR 317/10).
06.07.2011, 23:25 von RAKotz |
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