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Betriebskostenabrechnung – Soll- und Ist-ZahlungenBetriebskostenabrechnung – Soll- und Ist-Zahlungen Eine Abrechnung der Betriebskosten auf der Basis der zwischen den Parteien vereinbarten Vorauszahlungen (Soll-Vorschüsse) anstatt der tatsächlich vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen (Ist-Vorschüsse) ist formell wirksam. Ob die vorgenommenen Abzüge der Höhe nach zutreffend angesetzt sind, betrifft die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung (BGH, Beschluss vom 23.09.2009, Az.: VIII ZA 2/08).
04.11.2009, 19:27 von RAKotz |
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