
VermietertestNeue Artikel
Blog-News
Wer ist online?
|
Alter Trittschallschutz in Altbauwohnung ein Mietmangel?Alter Trittschallschutz in Altbauwohnung ein Mietmangel? Ein alter Trittschallschutz in einer Altbauwohnung, der bei seiner Errichtung den damals geltenden DIN-Normen entsprach, stellt aus schallschutztechnischer Sicht keinen Mangel der Altbauwohnung dar, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigt (BGH, Urteil vom 17.06.2009, Az.: VIII ZR 131/08). Dies gilt selbst dann, wenn der Fußbodenbelag in der darüberliegenden Wohnung erneuert wurde und hierdurch der Schallschutz verschlechtert wird.
14.07.2009, 20:37 von RAKotz |
855 Aufrufe
Bewertung:
|
NavigationSuchenForum - Top
Bookmarks/FacebookWetter |